CITES CoP20

Seit dem 29. Juni gelten neue Anhänge. Für die meisten Tiere ändert sich nichts.

Die EU hat die Anhänge der Artenschutzverordnung neu gefasst. Wer im Netz danach sucht, findet Listen mit hunderten Taxa und keine Antwort auf die einzige Frage, die zählt: betrifft das mein Tier. Hier stehen die Änderungen, die für ein Terrarium überhaupt in Frage kommen, und zu jeder, was daraus folgt.

10

Änderungen mit Terrarienbezug. Der Rest der Verordnung betrifft Arten, die hier niemand hält.

2026-06-29

In Kraft seit dem 29. Juni 2026, drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt.

Zwei Daten, und die Lücke dazwischen ist unbeantwortet

Die Beschlüsse einer Vertragsstaatenkonferenz gelten völkerrechtlich neunzig Tage nach der Tagung. Die EU zieht danach mit einer eigenen Verordnung nach, und hier war das der 29. Juni. Dazwischen liegt ein Zeitraum, in dem international bereits die neuen Anhänge galten und das EU-Recht noch die alten führte. Was für einen Erwerb aus dieser Zeit gilt, steht in keiner der beiden Fassungen, und wir haben dazu keine belastbare Aussage gefunden. Wer in diesem Fenster ein betroffenes Tier gekauft hat, sollte die Frage seiner Behörde stellen, statt sich auf eine Auslegung im Netz zu verlassen. Für die deutsche Meldepflicht zählt der 29. Juni, weil sie an die EU-Anhänge anknüpft und nicht an das Übereinkommen.

Was sich geändert hat

Wähl dein Bundesland, dann steht bei jeder Zeile, was konkret zu tun ist. Ohne Bundesland lässt sich die Frist nicht sagen, denn das Bundesrecht nennt keine.

Grammostola roseaChilenische Rosenhaar-VogelspinneNeu in Anhang B Erwägungsgrund 6Die Pflicht gilt nur für Wirbeltiere.
Kinixys homeanaStutzschwanz-GelenkschildkröteVon Anhang B nach A hochgestuft Erwägungsgrund 4Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung
Phyllurus amnicolaNeu in Anhang B Erwägungsgrund 6Anzeige an die Behörde · Frist erst mit Bundesland
Phyllurus caudiannulatusNeu in Anhang B Erwägungsgrund 6Anzeige an die Behörde · Frist erst mit Bundesland
Conolophus spp.DrusenköpfeVon Anhang B nach A hochgestuft Erwägungsgrund 4Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung
Amblyrhynchus cristatusMeerechseVon Anhang B nach A hochgestuft Erwägungsgrund 4Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung
Bitis harennaNeu in Anhang A Erwägungsgrund 3Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung
Bitis parvioculaNeu in Anhang A Erwägungsgrund 3Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung
Pelophylax lessonaeKleiner WasserfroschNeu in Anhang B, mit verzögerter Umsetzung Erwägungsgrund 6Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandNoch nicht anwendbar, die Verordnung schiebt die Umsetzung auf.
Pelophylax ridibundusSeefroschNeu in Anhang B, mit verzögerter Umsetzung Erwägungsgrund 6Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandNoch nicht anwendbar, die Verordnung schiebt die Umsetzung auf.

Der Fall, den jeder Ratgeber falsch machen wird

Die Chilenische Rosenhaar-Vogelspinne (Grammostola rosea) steht seit Juni in Anhang B. Der naheliegende Schluss lautet: jetzt melden. Er ist falsch. Die Anzeigepflicht nach § 7 BArtSchV erfasst Wirbeltiere, und eine Vogelspinne ist keines. Was sich für sie ändert, ist die Vermarktung, nicht die Meldung. Der Unterschied kostet nichts, wenn man ihn kennt, und ein Formular, wenn nicht.

Verzögerte Umsetzung heißt: noch nicht, und nicht überall

Vier Wasserfrösche und mehrere Meerestiere stehen in der Verordnung mit dem Zusatz „mit verzögerter Umsetzung“. Der Erwägungsgrund, aus dem die Tabelle oben stammt, nennt dazu kein Datum, und wir haben keines belegen können: der konsolidierte Anhang ist zu umfangreich, um ihn hier verlässlich zu zitieren. Wenn deine Art betroffen ist, sieh im verlinkten Anhang unter ihrem wissenschaftlichen Namen nach, dort steht die Anmerkung. Und wichtig: aufgeschoben ist die europäische Vermarktungsfolge, nicht die deutsche Anzeigepflicht. Die hängt am Schutzstatus nach deutschem Recht und kann längst gelten.

Häufige Fragen

Ich halte so ein Tier schon seit Jahren. Muss ich jetzt etwas tun?
Die Anzeigepflicht knüpft an den Bestand und an dessen Veränderungen an, und eine Art, die neu in einen Anhang kommt, war vorher nicht anzeigepflichtig. Ob daraus eine Nachmeldung für Altbestände folgt, steht in keiner Norm, die wir gefunden haben; einzelne Behörden haben das in der Vergangenheit so gehandhabt, andere nicht. Ruf an, bevor du es lässt: eine überflüssige Meldung kostet nichts.
Brauche ich jetzt rückwirkend einen Herkunftsnachweis?
Die Nachweispflicht nach § 46 BNatSchG greift, sobald eine Art besonders geschützt ist, und sie erlaubt ausdrücklich auch den Nachweis, dass du das Tier schon vor seiner Unterschutzstellung besessen hast. Wer den Kaufbeleg von damals hat, ist damit auf der sicheren Seite. Wer ihn nicht hat, sollte jetzt beim Züchter oder Händler nachfragen, solange sich noch jemand erinnert.
Darf ich ein hochgestuftes Tier noch verkaufen?
Anhang A verbietet Verkauf, Kauf und kommerzielle Verwendung, und die Behörde kann davon im Einzelfall durch Bescheinigung befreien. Praktisch heißt das: erst die Bescheinigung, dann das Angebot. Wer ein Tier anbietet, das über Nacht von B nach A gewandert ist, tut das ohne Bescheinigung nicht mehr rechtmäßig, auch wenn die Anzeige noch aus der alten Zeit stammt.
Woher weiß ich, in welchem Anhang meine Art steht?
Die konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 auf EUR-Lex führt alle vier Anhänge und trägt oben ihr Konsolidierungsdatum, aktuell den 29. Juni 2026. Maßgeblich ist der wissenschaftliche Name, und zwar bis zur Unterart: bei mehreren Arten steht die eine Unterart drin und die andere nicht.

Die Angaben stammen aus den Erwägungsgründen der unten verlinkten Verordnung. Ob deine Art betroffen ist, hängt am wissenschaftlichen Namen bis zur Unterart, und im Zweifel entscheidet deine Behörde. KeeperLog hält fest, was du erklärst, und prüft nichts nach.

Das ist eine Auswertung veröffentlichter Quellen und keine Rechtsberatung. Was für dein Tier gilt, entscheidet deine zuständige Behörde.

Eine Umstufung trifft die Akte, nicht das Gedächtnis.

Art, Herkunft und jeder Zu- und Abgang mit Datum, an einer Stelle. Wenn sich ein Anhang ändert, weißt du in einer Minute, welche deiner Tiere betroffen sind.