CITES CoP20
Die EU hat die Anhänge der Artenschutzverordnung neu gefasst. Wer im Netz danach sucht, findet Listen mit hunderten Taxa und keine Antwort auf die einzige Frage, die zählt: betrifft das mein Tier. Hier stehen die Änderungen, die für ein Terrarium überhaupt in Frage kommen, und zu jeder, was daraus folgt.
10
Änderungen mit Terrarienbezug. Der Rest der Verordnung betrifft Arten, die hier niemand hält.
2026-06-29
In Kraft seit dem 29. Juni 2026, drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt.
Die Beschlüsse einer Vertragsstaatenkonferenz gelten völkerrechtlich neunzig Tage nach der Tagung. Die EU zieht danach mit einer eigenen Verordnung nach, und hier war das der 29. Juni. Dazwischen liegt ein Zeitraum, in dem international bereits die neuen Anhänge galten und das EU-Recht noch die alten führte. Was für einen Erwerb aus dieser Zeit gilt, steht in keiner der beiden Fassungen, und wir haben dazu keine belastbare Aussage gefunden. Wer in diesem Fenster ein betroffenes Tier gekauft hat, sollte die Frage seiner Behörde stellen, statt sich auf eine Auslegung im Netz zu verlassen. Für die deutsche Meldepflicht zählt der 29. Juni, weil sie an die EU-Anhänge anknüpft und nicht an das Übereinkommen.
Wähl dein Bundesland, dann steht bei jeder Zeile, was konkret zu tun ist. Ohne Bundesland lässt sich die Frist nicht sagen, denn das Bundesrecht nennt keine.
| Art | Änderung | Was folgt |
|---|---|---|
| Grammostola roseaChilenische Rosenhaar-Vogelspinne | Neu in Anhang B Erwägungsgrund 6 | Die Pflicht gilt nur für Wirbeltiere. |
| Kinixys homeanaStutzschwanz-Gelenkschildkröte | Von Anhang B nach A hochgestuft Erwägungsgrund 4 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung |
| Phyllurus amnicola | Neu in Anhang B Erwägungsgrund 6 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit Bundesland |
| Phyllurus caudiannulatus | Neu in Anhang B Erwägungsgrund 6 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit Bundesland |
| Conolophus spp.Drusenköpfe | Von Anhang B nach A hochgestuft Erwägungsgrund 4 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung |
| Amblyrhynchus cristatusMeerechse | Von Anhang B nach A hochgestuft Erwägungsgrund 4 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung |
| Bitis harenna | Neu in Anhang A Erwägungsgrund 3 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung |
| Bitis parviocula | Neu in Anhang A Erwägungsgrund 3 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandVermarktung nur mit EG-Bescheinigung |
| Pelophylax lessonaeKleiner Wasserfrosch | Neu in Anhang B, mit verzögerter Umsetzung Erwägungsgrund 6 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandNoch nicht anwendbar, die Verordnung schiebt die Umsetzung auf. |
| Pelophylax ridibundusSeefrosch | Neu in Anhang B, mit verzögerter Umsetzung Erwägungsgrund 6 | Anzeige an die Behörde · Frist erst mit BundeslandNoch nicht anwendbar, die Verordnung schiebt die Umsetzung auf. |
Die Chilenische Rosenhaar-Vogelspinne (Grammostola rosea) steht seit Juni in Anhang B. Der naheliegende Schluss lautet: jetzt melden. Er ist falsch. Die Anzeigepflicht nach § 7 BArtSchV erfasst Wirbeltiere, und eine Vogelspinne ist keines. Was sich für sie ändert, ist die Vermarktung, nicht die Meldung. Der Unterschied kostet nichts, wenn man ihn kennt, und ein Formular, wenn nicht.
Vier Wasserfrösche und mehrere Meerestiere stehen in der Verordnung mit dem Zusatz „mit verzögerter Umsetzung“. Der Erwägungsgrund, aus dem die Tabelle oben stammt, nennt dazu kein Datum, und wir haben keines belegen können: der konsolidierte Anhang ist zu umfangreich, um ihn hier verlässlich zu zitieren. Wenn deine Art betroffen ist, sieh im verlinkten Anhang unter ihrem wissenschaftlichen Namen nach, dort steht die Anmerkung. Und wichtig: aufgeschoben ist die europäische Vermarktungsfolge, nicht die deutsche Anzeigepflicht. Die hängt am Schutzstatus nach deutschem Recht und kann längst gelten.
Die Angaben stammen aus den Erwägungsgründen der unten verlinkten Verordnung. Ob deine Art betroffen ist, hängt am wissenschaftlichen Namen bis zur Unterart, und im Zweifel entscheidet deine Behörde. KeeperLog hält fest, was du erklärst, und prüft nichts nach.
Das ist eine Auswertung veröffentlichter Quellen und keine Rechtsberatung. Was für dein Tier gilt, entscheidet deine zuständige Behörde.
Art, Herkunft und jeder Zu- und Abgang mit Datum, an einer Stelle. Wenn sich ein Anhang ändert, weißt du in einer Minute, welche deiner Tiere betroffen sind.