Artenschutz
Und trotzdem entscheidet er, ob ein Tier bei einer Kontrolle bleibt. Was hineingehört, was regelmäßig fehlt, und warum die Elterntiere der Teil sind, den fast alle vergessen.
Die Übergabe ist ausgemacht, die Box steht bereit, und dann fragt jemand nach dem Zettel. Du schreibst ihn auf dem Küchentisch: dein Name, sein Name, Art und Anzahl, zwei Unterschriften. Für diesen Nachmittag reicht das. Drei Jahre später ist es genau der Zettel, der die eine Frage nicht beantworten kann, die dann gestellt wird: wo kam das Tier eigentlich her.
Verkäufer, Käufer, Art und Anzahl gelten in der Praxis als zu wenig. Was Behörden und Fachverbände darüber hinaus sehen wollen:
Wer abgegeben hat und wer übernommen hat, jeweils mit vollständiger Adresse. Ein Vorname und eine Handynummer sind in drei Jahren niemand mehr.
Der deutsche Name reicht nicht. Die wissenschaftliche Bezeichnung ist das, wonach eine Behörde in ihren Listen sucht.
Transponder, Beringung oder Fotodokumentation, je nachdem was für die Art vorgeschrieben oder üblich ist. Ohne Kennzeichnung beschreibt der Nachweis eine Art, kein Tier.
EU-Bescheinigung, CITES-Papiere, frühere Herkunftsnachweise, Kaufbelege. Der Nachweis ist die Klammer um sie, nicht ihr Ersatz.
Und je ein Exemplar für beide Seiten. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift die Übernahme, nicht nur den Erhalt eines Zettels.
Der Teil, der am häufigsten fehlt, und der Teil, der die Kette schließt. Ein Nachzuchtnachweis ohne Elterntiere behauptet die Nachzucht, er belegt sie nicht.
Für den Nachweis selbst legt keine Vorschrift eine Form fest. Fachverbände stellen Muster bereit, Behörden nehmen auch Formloses an, und was am Ende zählt, ist ob die Kette lückenlos ist. Eine Ausnahme gibt es: bei Tieren aus Anhang A tritt die EG-Bescheinigung hinzu, und die ist ein amtliches Dokument, das deine Behörde ausstellt. Ansonsten sieht jeder Nachweis anders aus. Und deshalb fehlt in so vielen dasselbe.
Ohne zuordenbaren Nachweis kann das Tier beschlagnahmt und eingezogen werden. Und der Verkauf selbst ist dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: das Bundesnaturschutzgesetz sieht dafür Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, bei Anhang-B-Arten bis zu drei Jahren, bei Anhang A bis zu fünf. Das ist nicht als Drohung gemeint, sondern als Grund: deshalb muss der Nachweis das Tier begleiten und darf nicht in deinem Ordner bleiben.
Bei der Übergabe bekommt der Käufer nicht einen Zettel, sondern das Dossier: Herkunft, Fütterungen, Häutungen, Gewichte, Dokumente. Er legt kein Konto an, um es zu sehen, und du behältst deine Kopie.
Gelege und Abstammung gehören zur Akte, nicht in eine zweite Tabelle daneben.
Ob du sie eingetragen hast, der Vorbesitzer oder der Tierarzt, bleibt sichtbar. Das ist der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Beleg.
Das Bestandsbuch führt jede Bewegung mit Datum, damit du bei einer Nachfrage nicht suchen musst.
Welche Artenschutzbehörde für dich zuständig ist, hängt am Bundesland: acht Flächenländer schicken die Meldung an eine Landesbehörde statt an den Kreis. KeeperLog hält fest, was du erklärst, und prüft es nicht nach.
Das ist eine Auswertung veröffentlichter Quellen und keine Rechtsberatung. Was für dein Tier gilt, entscheidet deine zuständige Behörde.
Lege deine Tiere an, halte die Pflege fest, und gib bei der Übergabe das ganze Dossier weiter statt eines Zettels.