Meldepflicht

Das Bundesrecht nennt keine Frist. Dein Bundesland schon.

§ 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung sagt „unverzüglich“ und sonst nichts. Was das in Tagen heißt, hat jedes Land für sich entschieden, und sie sind sich nicht einig. Hier stehen alle sechzehn nebeneinander, mit der Quelle in jeder Zeile.

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Bundesländer nennen überhaupt eine Frist in Tagen. Die anderen zehn nennen keine.

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Flächenländer, in denen die Meldung nicht ans Kreisamt geht, sondern an eine Landesbehörde.

Warum es keine bundesweite Frist gibt

Die Verordnung verlangt, den Bestand und jede Veränderung „unverzüglich“ schriftlich anzuzeigen, und überlässt die Zuständigkeit ausdrücklich dem Landesrecht. Eine Zahl steht dort nicht. Jede Frist, die du im Netz liest, ist deshalb die Auslegung eines Landes, nie Bundesrecht. Das erklärt auch, warum die Angaben sich widersprechen: vierzehn Tage, ein Monat, drei Monate für eigene Nachzucht, und in München ein einziger Tag. Wer eine Zahl nennt, muss dazusagen, für welches Land sie gilt.

Alle sechzehn nebeneinander

Quellen geprüft am 28. August 2026

Wähl dein Bundesland, dann steht deine Zeile oben. Die anderen bleiben stehen, weil der Vergleich der eigentliche Punkt ist.

Meldefristen und zuständige Behörden nach § 7 Abs. 2 BArtSchV, je Bundesland
Baden-Württemberg1 Monat, eigene Nachzucht 3 MonatewidersprüchlichRegierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen), Referat 55rp.baden-wuerttemberg.de
Bayern14 Tage, eigene Nachzucht 28Untere Naturschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte)bayernportal.de
Berlin8 TageUmwelt- und Naturschutzämter der zwölf Bezirkeberlin.de
BrandenburgKeine Zahl veröffentlicht, nur „unverzüglich“Landesamt für Umwelt (LfU), Referat N 4 CITESlfu.brandenburg.de
BremenKeine Zahl veröffentlicht, nur „unverzüglich“Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; Bremerhaven gesondertservice.bremen.de
Hamburg28 TageBUKEA, Abteilung Naturschutzhamburg.de
HessenKeine Zahl veröffentlicht, nur „unverzüglich“Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen, Kassel)rp-kassel.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern14 Tage, eigene Nachzucht 28Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)lung.mv-regierung.de
NiedersachsenGesammelt zum 01.03. · 01.09.NLWKN, Betriebsstelle Hannover-Hildesheimnlwkn.niedersachsen.de
Nordrhein-WestfalenKeine landesweite Angabe, die Kreise nennen VerschiedenesKreise und kreisfreie Städte als Untere Naturschutzbehördenkreis-re.de
Rheinland-PfalzKeine Zahl veröffentlicht, nur „unverzüglich“Untere Naturschutzbehörden bei Kreisverwaltungen und kreisfreien Städtensgdnord.rlp.de
SaarlandKeine Zahl veröffentlicht, nur „unverzüglich“Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), Fachbereich 3.1saarland.de
SachsenKeine Zahl veröffentlicht, nur „unverzüglich“Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städtelandkreis-mittelsachsen.de
Sachsen-AnhaltMindestens 2× im JahrLandesamt für Umweltschutz (LAU), CITES-Büro Steckbylau.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein28 TageLandesamt für Umwelt (LfU), Flintbekschleswig-holstein.de
ThüringenKeine Zahl veröffentlicht, nur „unverzüglich“Untere Naturschutzbehörden bei Landkreisen und kreisfreien Städtenbuerger.thueringen.de

Die halbe Republik meldet nicht ans Kreisamt

Fast jeder Ratgeber schickt dich zur Unteren Naturschutzbehörde. Für acht Flächenländer stimmt das nicht. In Baden-Württemberg ist eines von vier Regierungspräsidien zuständig, in Hessen die obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium, und in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein jeweils eine einzige Landesbehörde für das ganze Land. Wer umzieht, wechselt also unter Umständen nicht nur das Amt, sondern die Ebene. Fünf Länder betreiben inzwischen dieselbe Meldesoftware unter dem Namen MelBA, jedes mit eigener Instanz.

Was in die Meldung gehört

Die Verordnung zählt es wörtlich auf: Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Anzuzeigen sind der Bestand zu Beginn der Haltung und danach jeder Zugang und jeder Abgang, dazu die Kennzeichnung und eine Standortverlegung. Das ist die Vokabel deiner Behörde, und es lohnt sich, die Angaben in genau dieser Reihenfolge parat zu haben.

Nicht jedes Tier ist gemeint

Gemeint sind die besonders geschützten Arten, und Anlage 5 der Verordnung nimmt einige der meistgehaltenen ausdrücklich aus. Königspython und Grüner Leguan stehen dort. Bei der Abgottschlange stehen allerdings nur zwei Unterarten drin, Boa constrictor constrictor und Boa constrictor imperator, und wer eine andere Unterart hält, ist nicht ausgenommen. Bartagame, Leopardgecko und Kornnatter sind ohnehin nicht besonders geschützt, Landschildkröten dagegen fast durchweg meldepflichtig. Es hängt am wissenschaftlichen Namen, und zwar bis zur Unterart.

Was KeeperLog damit zu tun hat

Die Angaben liegen schon vor, wenn du sie brauchst

Die Felder der Verordnung

Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Standort und Kennzeichen stehen ohnehin in der Tierakte. Beim Melden schreibst du sie ab, statt sie zusammenzusuchen.

Zu- und Abgänge mit Datum

Jeder Zugang, jede Abgabe, jeder Verlust bekommt einen Eintrag mit Datum. Das ist genau die Liste, aus der eine Bestandsveränderung gemeldet wird.

Als PDF heraus

Tierakte und Herkunftskette lassen sich ausgeben und ausdrucken. Das Formular deiner Behörde füllst du weiterhin selbst aus.

Häufige Fragen

Ich bin umgezogen. Muss ich neu melden?
Ja, eine Standortverlegung ist anzeigepflichtig. Beim Umzug über eine Landesgrenze kommt hinzu, dass die neue Zuständigkeit auf einer anderen Ebene liegen kann: acht Flächenländer melden an eine Landesbehörde statt an den Kreis. Die Tabelle oben nennt für beide Länder die Stelle.
Ich habe jahrelang nicht gemeldet. Was passiert jetzt?
Weniger, als der Ruf der Sache vermuten lässt. Eine versäumte Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis zehntausend Euro, nicht bis fünfzigtausend: die höhere Stufe betrifft Besitz und Vermarktung. Und § 47 BNatSchG zwingt zu nichts, er erlaubt. Tiere ohne Nachweis „können“ beschlagnahmt oder eingezogen werden, heißt es dort, und eine Frist zum Nachreichen nennt das Gesetz nicht. Wie viel Zeit deine Behörde einräumt, liegt in ihrem Ermessen. Wer den Nachweis hat, hat das eigentliche Problem nicht.
Welche Reptilien sind überhaupt meldepflichtig?
Die besonders geschützten Arten, mit den Ausnahmen aus Anlage 5. Dort stehen Python regius und Iguana iguana, von der Abgottschlange aber nur Boa constrictor constrictor und Boa constrictor imperator. Eine andere Unterart ist nicht ausgenommen, auch wenn auf dem Ladenschild nur die Art stand. Bartagame, Leopardgecko und Kornnatter sind gar nicht erst besonders geschützt, Landschildkröten fast immer. Maßgeblich ist der wissenschaftliche Name bis zur Unterart und der aktuelle Anhang, und der hat sich zuletzt am 29. Juni 2026 geändert.
Gilt für eigene Nachzucht dieselbe Frist?
In drei der sechs Länder mit einer Zahl nicht. Bayern gibt vierzehn Tage für einen Zugang und vier Wochen für eigene Nachzucht, Mecklenburg-Vorpommern ebenso, Baden-Württemberg nach dem Merkblatt des RP Karlsruhe einen Monat und drei Monate. Für Züchter ist das der praktisch wichtigere Wert, und in den meisten Tabellen im Netz fehlt er.
Muss ich einen Todesfall melden?
Ja. Die Vorschrift spricht von Zu- und Abgängen, und ein Todesfall ist ein Abgang wie eine Abgabe oder ein Entweichen. Hamburg nennt das ausdrücklich so. Praktisch heißt das: Datum festhalten, melden, Nachweis behalten. Das Tier verschwindet aus dem Bestand, aus der Papierkette nicht.
Gibt es ein bundesweites Formular?
Nein. Fünf Länder betreiben Instanzen derselben Software unter dem Namen MelBA, Berlin und Sachsen haben eigene Online-Wege, und Niedersachsen schließt den elektronischen Weg ausdrücklich aus und sammelt Papiervordrucke zu zwei Terminen im Jahr. In der Tabelle steht, ob dein Land ein Portal hat.

Jede Zeile der Tabelle nennt die Stelle, von der sie stammt, und was dort gilt, entscheidet die Behörde in dieser Zeile. KeeperLog hält fest, was du erklärst, meldet nichts für dich und prüft nichts nach.

Das ist eine Auswertung veröffentlichter Quellen und keine Rechtsberatung. Was für dein Tier gilt, entscheidet deine zuständige Behörde.

Die Angaben stehen schon irgendwo. Nur nicht beisammen.

KeeperLog hält Art, Herkunft, Standort und Kennzeichen je Tier an einer Stelle. Was deine Behörde daraus will, schreibst du ab statt es zu suchen.